DeutschlandFreiberuflicher Auftrag

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Landkreis Dahme-Spreewald

Frist

4. November 2026

Region

Lübben (Spreewald)

Beschreibung

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Arbeitgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Tätigkeitsfeld: Handwerk und Produktion Ort: Lübben (Spreewald) Arbeitszeit: Vollzeit Anstellungsdauer: Befristet Bewerbungsfrist: 04.11.2026 Laufbahn / Entgeltgruppe: Mittlerer Dienst Kennziffer: 18-LDS-2026 Tätigkeitsprofil: Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird der folgende Kehrbezirk für eine Bestellung zum 1. Januar 2027 im Landkreis Dahme-Spreewald ausgeschrieben. Kehrbezirk LDS-012 (Innung Potsdam): Ortsbezeichnung zum Kehrbezirk LDS-012: Ortsteil Schönefeld der Gemeinde Schönefeld; Gemeinde Schulzendorf teilweise; Gemeinde Zeuthenteilweise örtliche Lage Kehrbezirk LDS-012 insgesamt*: ca. 100% Land-Lage/Landgemeinde, ca. 3.752 benutzte Gebäude (lt. Kehrbuch 31.12.2025); *Die Daten zur Gebäudeanzahl und örtl. Lage sind unverbindlich und beruhen auf den Kehrbuchdaten zum angegebenen Stand. Wollen Sie sich auf mehrere Kehrbezirke bewerben, die eventuell zum selben Vergabetermin ausgeschrieben werden (Mehrfachbewerbung), muss Ihre Bewerbung eine Rangfolge der beantragten Bezirke enthalten. Beachten Sie bitte, dass diese Rangfolge im Fall der Mehrfachbewerbung bei verschiedenen Behörden gegenüber jeder Behörde identisch sein muss. Die jeweils zuständige Behörde muss ebenso angegeben werden (§ 4 Abs. 2 und 3 Brandenburgische Bezirksschornsteinfeger-Ausschreibungs- und Auswahlverordnung -BbgBAAV- vom 25. Februar 2014 (GVBl.II/14, [Nr. 13]) zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. September 2025(GVBl.II/25, [Nr. 67]). Die Bestellung für einen Kehrbezirk wird unter Berücksichtigung der Altersgrenze auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Eine Verlängerung der Bestellung über diese Altersgrenze hinaus bis zum Ende der siebenjährigen Bestellungszeit, längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres, kann beantragt werden (vgl. § 10 Abs. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG- vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242) zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). Senden Sie bitte Ihre unterschriebene Bewerbung für den oben genannten Kehrbezirk schriftlich oder elektronisch mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer 18-LDS-2026 und der entsprechenden Kehrbezirks-Nummer LDS-012 bis zum 4. November 2026 an: Landkreis Dahme-Spreewald Ordnungsamt Schornsteinfegerwesen Beethovenweg 14 15907 Lübben (Spreewald) E-Mail: [email protected] Für die Einhaltung der Einreichungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs (Posteingangsstempel/Eingang E-Mailbox) bei der Behörde (§ 3 Abs. 3 Satz 4 BbgBAAV). Anforderungsprofil: Das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem SchfHwG und der BbgBAAV vorgenommen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Sie müssen über die für die Erfüllung der Aufgaben von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen oder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen, die zur Ausübung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen und in geordneten finanziellen Verhältnissen leben (§ 9a SchfHwG und § 2 Abs. 1 BbgBAAV). Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen/Bewerbern wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG i.V.m. § 5 BbgBAAV nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen und die Rangfolge der Bewerber/innen anhand dieser Kriterien festgelegt. Die speziellen Anforderungen und die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen sind dem beigefügten Dokument "Stellenangebot (PDF-Dokument)" unter „Weitere Informationen“ zu entnehmen (siehe unten) oder direkt auf der Homepage des LDS " www.dahme-spreewald.de " einsehbar. Versuchen Bewerberinnen oder Bewerber sich durch arglistige Täuschung im Auswahlverfahren einen Vorteil zu verschaffen, werden sie von diesem Verfahren ausgeschlossen (§ 4 Abs. 7 BbgBAAV). Ist auf Grundlage der eingesandten Bewerbungsunterlagen und der Berechnung der Bewertungspunkte keine Entscheidung über die Vergabe des Bezirks möglich, erfolgt die Entscheidung auf Grund der Auswertung vergleichbarer Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 BbgBAAV oder vergleichbarer Kehrbuch- oder Bezirksüberprüfungen oder auf Grund von Bewerbungsgesprächen. Die den Bewerberinnen und Bewerbern in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden nicht erstattet (§ 5 Abs. 4 BbgBAAV). Nach der getroffenen Entscheidung wird die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber unverzüglich benachrichtigt. Dabei wird eine angemessene Frist zur schriftlichen Erklärung über die Anna

Bereiche

German Federal / State / Municipal Government

Quelle

Quelle: service.bund.de

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