mehrere Richterinnen bzw. Richter auf Probe (Besoldungsgruppe R 1 BbgBesO) für die Arbeitsgerichtsbarkeit
Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg
Frist
5. November 2026
Region
Brandenburg an der Havel
Beschreibung
mehrere Richterinnen bzw. Richter auf Probe (Besoldungsgruppe R 1 BbgBesO) für die Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitgeber: Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg Tätigkeitsfeld: Recht Ort: Brandenburg an der Havel Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit Anstellungsdauer: Unbefristet Bewerbungsfrist: 05.11.2026 Laufbahn / Entgeltgruppe: Höherer Dienst Tätigkeitsprofil: Es wird - unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen - Bewerbungen für die folgenden Stellen entgegengesehen: In den richterlichen Dienst des Landes Brandenburg sollen mehrere Richterinnen bzw. Richter auf Probe (Besoldungsgruppe R 1 BbgBesO) für die Arbeitsgerichtsbarkeit eingestellt werden. Die Verwendung ist voraussichtlich zunächst an den Dienstorten Brandenburg an der Havel und Cottbus vorgesehen. Anforderungsprofil: Bewerberinnen und Bewerber sollten die zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens befriedigendem Ergebnis (acht Punkte) abgelegt haben. Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 26. November 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im JMBl. für das Land Brandenburg vom 17. Dezember 2007, S. 180 ff., Bezug genommen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist unter den Voraussetzungen der §§ 4 und 5 BbgRiG möglich. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen ihrer Bewerbung die Erklärung beifügen, dass sie mit der Beiziehung ihrer Personalakten und der Einsichtnahme in diese durch die Mitglieder des Präsidialrats und des Richterwahlausschusses einverstanden sind. Bewerbungen sind bis zum 5. November 2026 schriftlich oder per E-Mail ([email protected]) an die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin, zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass für die konkret zur Einstellung ausgewählte Bewerberin oder den ausgewählten Bewerber vor der erstmaligen Berufung in ein Richterverhältnis auf Probe im Land Brandenburg eine Regelanfrage bei der Verfassungsschutzbehörde gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 3a BbgLBG). Über die Zulässigkeit und das Verfahren der Regelanfrage werden alle Bewerberinnen und Bewerber rechtzeitig und umfassend gesondert informiert.
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