Bevollmächtigte(r) Bezirksschornsteinfeger(in) m/w/d
Landkreis Osnabrück
Frist
8. November 2026
Region
Osnabrück
Beschreibung
Bevollmächtigte(r) Bezirksschornsteinfeger(in) m/w/d Arbeitgeber: Landkreis Osnabrück Tätigkeitsfeld: Handwerk und Produktion Ort: Osnabrück Anstellungsdauer: Befristet Bewerbungsfrist: 08.11.2026 Laufbahn / Entgeltgruppe: Gehobener Dienst Tätigkeitsprofil: Bevollmächtigte(r) Bezirksschornsteinfeger(in) [ALLEGATO https://www.service.bund.de/SiteGlobals/Functions/anlage/anlageGenericJSP;jsessionid=92303E75ACFD1B5ED930B235CB6B08B1.internet641?view=renderAnlage&contentId=25939980&docId=6671883] Öffentliche Ausschreibung der Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschorn- steinfegerin/bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Der Landkreis Osnabrück schreibt gem. § 9 Satz 2 Nr. 2 Schornsteinfeger Handwerksgesetz (SchfHwG) zum 01.01.2027 das Statusamt des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d) bis längstens zum 31.12.2033 öffentlich aus. Beschreibung/ Gesetzliche Grundlage: Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) ist gem. § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Ausgeschrieben wird entsprechend § 9 Satz 2 Nr. 2 SchfHwG das Statusamt eines bevoll- mächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d). Zu besetzen sind folgende Kehrbezirke: OS/EL-05-10 Bramsche I OS/EL-06-02 Wallenhorst II OS/EL-06-08 Schledehausen Auswahlentscheidung: Die Auswahl zwischen den Bewerbern erfolgt gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eig- nung, Befäh igung und fachlichen Leistung. Anwendung findet ebenfalls § 9a Abs. 4 Sch- fHwG, nachdem ein bev. Bezirksschornsteinfeger sich erst zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben darf. Bei der Ausschreibung des Statusamtes nach § 9 Satz 2 Nr. 2 SchfHwG weist die zuständi- ge Behörde den ausgewählten Bewerbern einen Bezirk zu. Voraussetzungen: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen persönlich, fachlich und gesundheitlich geeignet sein, die Aufgaben eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers auszuüben und die hier- für erforderlichen Rechtskenntnisse und die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Spra- che besitzen. Gem. § 9a Abs. 1 SchfHwG müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzun- gen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks für die gesamte Dauer der Bestellung vorliegen. Erforderliche Unterlagen: Folgende Unterlagen müssen der schriftlichen Bewerbung bzw. den bei zufügenden Anlagen entnommen werden können: 1. Schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift und ei- ne Telefonnummer und, soweit vorhanden, die elektronischen Kontaktdaten enthält 2. Tabellarischer Lebenslauf, mit genauen Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält 3. Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerks- rolle 4. Zeugnisse mit Noten über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen, im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Euro- päischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation sind die nach § 6 EU/EWR-Handwerks-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen erforderlich 5. Schriftliche lückenlose Nachweise mit Angabe zu Beginn und Ende über die bisheri- gen Schornsteinfegertätigkeiten der letzten 15 Jahre bis zum Tag der Ausschreibung, insbesondere in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheini- gungen oder Bescheinigungen des Arbeitsamtes o.ä.; aus den Nachweisen muss die Dauer der jeweiligen Tätigkeiten (Beginn und Ende) hervorgehen 6. Nachweise über gesetzlich begünstigte Ausfallzeiten (Grundwehr - oder Zivildienst, Mutterschutz, Elternzeit o. ä.), sofern innerhalb der letzten fünfzehn Jahre vor dem Datum dieser Ausschreibung die Berufstätigkeit im Schornsteinfegerhandwerk nach der Gesellenprüfung dadurch unterbrochen war. 7. Nachweise über produktneutrale, berufsbezogene Fortbildungen/Weiterbildungen mit mindestens sechs zusammenhängenden Unterrichtsstunden für die letzten sieben Jahre vor dem Tag der Ausschreibung anhand geeigneter Dokumente (Teilnahmebe- scheinigungen o.ä.) mit Angabe des konkreten Stundenumfangs der Fortbildung der Fortbildung 8. Nachweise wie beispielsweise Zeugnisse, Zertifikate o. ä. über Zusatzqualifikationen (insbesondere erfolgreich abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium –z. B. Versorgungstechnik, Umwelttechnik, technische Gebäudeausrüstung –, Ausbil- dungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk, Gebäudeenergieberater des Hand- werks o.ä.) 9. Nachweis von Bezirksinhaberinnen/Bezirksinhabern oder von selbständigen Schorn- steinfegermeisterinnen/Schornsteinfegermeistern ohne Bezirk, wenn der von ihnen geführte Betrieb in den letzten drei Jahren vor dem Datum dieser Ausschreibung nach DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert war. 10. Nachweis von Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmern im Schornsteinfegerhandwerk, wenn sie in den letzten drei Jahren vor dem Datu
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