Die Beauftragung der Leistung für einen IT-Sicherheitsbeauftragten erfolgte auf Grundlage eines bestimmten Stundenkontingents. Das ursprünglich angesetzte Stundenkontingent muss aus folgenden Gründen erhöht werden: 1. Neue und strengere Vorgaben (NIS2-Umsetzungsverordnung) zur Implementierung eines ISMS (Informationssicherheits-Managementsystems), die eine Überprüfung und gegebenenfalls Neubewertung von Sicherheitsrisiken und Gegenmaßnahmen erforderlich machen. 2. Erhöhter Aufwand, da diese Leis
Ente: Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat
Paese: DE
Descrizione
['Die Beauftragung der Leistung für einen IT-Sicherheitsbeauftragten erfolgte auf Grundlage eines bestimmten Stundenkontingents. Das ursprünglich angesetzte Stundenkontingent muss aus folgenden Gründen erhöht werden: 1. Neue und strengere Vorgaben (NIS2-Umsetzungsverordnung) zur Implementierung eines ISMS (Informationssicherheits-Managementsystems), die eine Überprüfung und gegebenenfalls Neubewertung von Sicherheitsrisiken und Gegenmaßnahmen erforderlich machen. 2. Erhöhter Aufwand, da diese Leistung für den gesamten Stadtkonzern erbracht werden muss. Die spezifischen Sicherheitsanforderungen und Strukturen müssen separat betrachtet und bewertet werden.']
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