Aufgrund der festgestellten Missstände im bestehenden Feuerwehrgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Besigheim (FFW) sowie der Notwendigkeit einer Erweiterung und Sanierung wurde beschlossen, die bauliche Entwicklung der Feuerwache mit hoher Priorität weiterzuverfolgen. Die Grundlage hierfür bildet die Feuerwehrbedarfsplanung 2023 – 2027 sowie die Machbarkeitsstudie des Architekturbüros fps, welche eine Sanierung und Erweiterung am bestehenden Standort vorsieht. Die geplante Maßnahme umfasst neben
Ente: Stadt Besigheim
Scadenza: 2026-06-24
Importo max: 551.253 EUR
Paese: DE
Descrizione
['Folgende Leistungen für die Gebäudeplanung nach § 34 HOAI werden vergeben: Leistungsphase 1 bis 9. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beschlüsse des Gemeinderats bilden die Grundlage der Weiterbeauftragung der Leistungsphasen. Aufgrund der bestehenden Machbarkeitsstudie werden die Leistungsphasen 1 bis 3 bei der Sanierung des Bestandsgebäudes um 5 % und hinsichtlich des Neubauteils um 4 % reduziert angerechnet (siehe Ziffer 7.2.4 des Honorarvertrags). Ferner sind die im Folgenden aufgeführten besonderen Leistungen zu beauftragen: Förderbereiche akquirieren und die Anträge vorbereiten (bspw. Förderungen aus der AGS, Z-Feu, KfW-/BEG-Förderungen). Ausführliche Beschreibung siehe Vergabeunterlage.', 'Folgende Leistungen werden vergeben: Ingenieurleistungen nach § 49 ff. HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 6 und die LPH 8. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beschlüsse des Gemeinderats bilden die Grundlage der Weiterbeauftragung der Leistungsphasen. Ferner sind die im Folgenden aufgeführten besonderen Leistungen zu beauftragen: Leistungsphase 8, Objektüberwachung s. Anhang 2 zum Vertrag. Ausführliche Beschreibung siehe Vergabeunterlage.', 'Ingenieurleistungen nach § 53 ff. HOAI sind vom Auftragnehmer für die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation für die Leistungsphasen 1 – 9 zu erbringen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beschlüsse des Gemeinderats bilden die Grundlage der Weiterbeauftragung der Leistungsphasen. Ferner sind die folgenden besonderen Leistungen zu beauftragen: Förderbereiche akquirieren und die Anträge vorbereiten (bspw. Förderungen aus der AGS, Z-Feu, KfW-/BEG-Förderungen); Entwässerung- und Grundleitungsplanung LPH 1-4; Entwässerung- und Grundleitungsplanung LPH 5-8. Ausführliche Beschreibung siehe Vergabeunterlage.', 'Ingenieurleistungen nach § 53 ff. HOAI sind vom Auftragnehmer für die Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen und Gebäudeautomation für die Leistungsphasen 1 – 9 zu erbringen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beschlüsse des Gemeinderats bilden die Grundlage der Weiterbeauftragung der Leistungsphasen. Ferner sind die besonderen Leistungen Förderbereiche akquirieren und die Anträge vorbereiten (bspw. Förderungen aus der AGS, Z-Feu, KfW-/BEG-Förderungen) zu beauftragen. Ausführliche Beschreibung siehe Vergabeunterlage.']
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