Die Stadt Coesfeld ist gemäß § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW für die Unterbringung von geflüchteten Personen zuständig. Hierfür betreibt die Stadt Coesfeld im gesamten Stadtgebiet Unterkünfte verschiedener Größe und Ausstattung. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ist für die betroffenen Personen häufig mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Konflikten verbunden. Zudem bedürfen Geflüchtete regelmäßig Orientierung und Hilfen zur Integration in den 1. Wohnungsmarkt und in
Ente: Stadt Coesfeld
Paese: DE
Descrizione
['Die Beauftragung gilt für den Zeitraum 01.10.2026 bis 30.09.2028. Die Auftraggeberin kann jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Auftragsende durch einseitige schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer erklären, dass die Beauftragung um zwölf Monate - längstens bis zum 30.09.2030 - verlängert wird. Der Auftragnehmer übernimmt für die Auftraggeberin die soziale Betreuung und Beratung der in den städtischen Flüchtlingsunterkünften durch die Auftraggeberin untergebrachten Personen. Der Auftragnehmer berät und betreut die Personen vor Ort in den Unterkünften.']
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