Die Stadt Wuppertal beabsichtigt, Dritte mit der Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 9 Abs. 1 RettG NRW zu beauftragen. Beauftragt wird die notärztliche Besetzung der von der Trägerin vorgehaltenen Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und dem Intensivtransportwagen (ITW). Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung von fachlich und gesundheitlich geeignetem ärztlichem Personal für die Durchführung der Notfallrettung und der M
Ente: Stadt Wuppertal
Scadenza: 2026-09-17
Paese: DE
Descrizione
['Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Zudem ist ein weiterer Notarzt auf Anforderung der Trägerin für die Deckung des spontanen Sonderbedarfs im Rahmen des Konzepts zu den PT-Z-10 bzw. sonstigen Sonderlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung). Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.', 'Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.', 'Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Zudem ist ein weiterer Notarzt auf Anforderung der Trägerin für die Deckung des spontanen Sonderbedarfs im Rahmen des Konzepts zu den PT-Z-10 bzw. sonstigen Sonderlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung). Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.', 'Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 5616 Stunden, sonntags bis donnerstags 12 Stunden von 8:00 bis 20:00 Uhr und freitags sowie samstags 24 Stunden von 8:00 bis 8:00 Uhr; Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.', 'Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Zudem ist ein weiterer Notarzt auf Anforderung der Trägerin für die Deckung des spontanen Sonderbedarfs im Rahmen des Konzepts zu den PT-Z-10 bzw. sonstigen Sonderlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung). Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.', 'Notärztliche Besetzung des ITWs mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.']
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