Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Mit Datum vom 28.11.2024 fasste der Stadtrat der Hansestadt Havelberg den Beschluss zur Aufstellung eines gesamträumlichen Flächennutzungsplans für das Gebiet der Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg. Das Plangebiet des Flächennutzungsplans umfasst eine Größe von insgesamt 14.916 Hektar. Innerhalb dieses Plangebietes ist unter anderem die Darstellung von Sondergebieten für die Wind
Ente: Hansestadt Havelberg
Paese: DE
Descrizione
['II. Leistungsumfang Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen: 1. Grundleistung Die Grundleistungen umfassen die Bauleitplanung Flächennutzungsplan in den Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 18 HOAI i. V. m. Anlage 2 zu § 18 Abs. 2 HOAI. Leistungsinhalt sind vollumfänglich alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 - Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen Stufe 2 - Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung Stufe 3 - Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung Planmaßstab, Darstellungstiefe und Legende sind mit dem Auftraggeber vor Beginn der Leistungserbringung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat 7 Ausfertigungen des Plans in gedruckter Form sowie vollständige Digitaldaten gemäß Abschnitt 3 zu liefern. 2. Besondere Leistungen Ergänzend zu den Grundleistungen sind folgende besondere Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI zu erbringen. Diese sind im Angebot gesondert auszuweisen. Detaillierte Information zum Leistungsumfang finden Sie in der Leistungsbeschreibung.']
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